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Zinszuschüssen

Zinszuschüsse sind staatliche oder öffentlich finanzierte Fördermaßnahmen, bei denen ein Teil der Zinskosten eines Darlehens übernommen wird. Dadurch sinkt der effektive Zinssatz für den Kreditnehmer, während der Nominalzins unverändert bleiben kann. Zinszuschüsse können direkt dem Darlehensnehmer gewährt oder als Beihilfe an den Kreditgeber geleistet werden, der dadurch zu günstigeren Konditionen verleihen kann.

Typische Anwendungsfelder sind der Wohnungsbau, die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, Investitionen in erneuerbare Energien, sowie Unternehmensgründungen

Rechtlicher Rahmen und Bewertung: Zinszuschüsse unterliegen nationalen Fördergesetzen und müssen in vielen Ländern mit Beihilferegelungen der

Beispiele finden sich vor allem in Förderlandschaften wie KfW-Programmen in Deutschland, sowie in anderen Ländern, in

und
-erweiterungen
oder
städtische
Entwicklungsprojekte.
Oft
sind
Zinszuschüsse
an
bestimmte
Kriterien
geknüpft,
wie
Einkommensgrenzen,
Art
des
Projekts,
Energie-
oder
Umweltstandards,
Zeitrahmen
oder
Nachweise
über
erzielte
Effekte
(z.
B.
erwartete
Energieeinsparungen).
Europäischen
Union
vereinbart
oder
de-minimis-Bedingungen
erfüllt
werden.
Förderprogramme
werden
regelmäßig
auf
ihre
Effektivität
und
ihre
Kosten-Nutzen-Relation
geprüft.
Zu
den
Vorteilen
gehören
eine
verbesserte
Kapitalverfügbarkeit,
eine
höhere
Investitionsbereitschaft
und
die
gezielte
Förderung
politisch
gewünschter
Ziele.
Kritisch
gesehen
sind
die
Kosten
für
Staatshaushalt,
mögliche
Verzerrungen
von
Investitionsentscheidungen
und
das
Risiko
der
Fehlallokation,
wenn
Programme
nicht
zielgerichtet
oder
transparent
verwaltet
werden.
denen
Zinszuschüsse
Bestandteil
von
Wohnbau,
Energieeffizienz
oder
regionaler
Wirtschaftsförderung
sind.