Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren bezeichnet im deutschen Verwaltungsrecht den vorgerichtlichen Rechtsbehelf, mit dem Betroffene gegen einen behördlichen Verwaltungsakt vorgehen können. Ein Verwaltungsakt ist eine hoheitliche Entscheidung einer Behörde, die unmittelbar Rechtswirkungen nach außen entfaltet. Gegen viele solcher Entscheidungen kann der Betroffene innerhalb einer Frist Widerspruch einlegen, bevor gegebenenfalls eine Klage beim Verwaltungsgericht erhoben wird.
Zweck und Rechtsgrundlage: Der Widerspruch dient der Überprüfung der Entscheidung durch die Behörde selbst, um Fehler
Ablauf: Der Widerspruch muss in der Regel schriftlich bei der ausstellenden Behörde eingelegt werden. Er soll
Folgen: Erkennt die Behörde dem Widerspruch teilweise oder vollständig an, wird der ursprüngliche Bescheid entsprechend geändert
Bezüge und Beispiele: Das Verfahren kommt in vielen Bereichen des öffentlichen Rechts vor, etwa bei Steuern,