Home

Wettbewerbsbeschränkende

Wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen bezeichnet ein Spektrum von wirtschaftlichen Vereinbarungen, Entscheidungen oder Verhaltensweisen, die die Konkurrenz auf einem Markt einschränken oder verhindern. Sie betreffen in der Regel Absprachen zwischen Unternehmen, Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern oder koordiniertes Verhalten einzelner Marktteilnehmer und können Preisfestsetzung, Marktaufteilung, Mengenbeschränkungen oder Ausschreibungsabsprachen umfassen.

Im Rechtssystem der Europäischen Union wie auch im deutschen Wettbewerbsrecht gelten solche Maßnahmen grundsätzlich als kartellrechtswidrig.

Typische wettbewerbsbeschränkende Formen sind Kartelle wie Preis- oder Mengenkartelle, Absprachen über Gebiets- oder Kundensegmente, Ausschreibungsabsprachen, sowie

Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, etwa wenn der Vereinbarung eine zulässige Effizienzgewinne zugutekommen und

Verstöße gegen das Verbot können erhebliche Folgen haben: Unterlassungs- und Abhilferegelungen, Geldbußen, sowie Schadenersatzansprüche Betroffener. Unternehmen

In
der
EU
verbietet
Artikel
101
AEUV
Absprachen,
die
den
Handel
zwischen
Mitgliedstaaten
einschränken
oder
unverhältnismäßig
beeinträchtigen.
In
Deutschland
setzt
das
Gesetz
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
dieses
Verbot
um.
Die
Durchsetzung
erfolgt
durch
die
Europäische
Kommission
und
nationale
Wettbewerbsbehörden
(etwa
das
Bundeskartellamt),
private
Klagen
auf
Schadensersatz
sind
ebenfalls
möglich.
vertikale
Vereinbarungen
wie
exklusive
Liefer-
oder
Vertriebspflichten,
Weiterverkaufspreisbeschränkungen
(resale
price
maintenance)
oder
Kopplungsgeschäfte,
die
den
Absatz
pressen.
Auch
der
Informationsaustausch
über
Preise
oder
Absatzmengen
zwischen
Wettbewerbern
kann
eine
wettbewerbsbeschränkende
Wirkung
haben,
selbst
ohne
formale
Abmachung.
der
Wettbewerb
insgesamt
nicht
unangemessen
eingeschränkt
wird.
In
der
EU
gilt
dafür
der
Rahmen
der
Art.
101(3)
AEUV
und
Block
exemptions
für
bestimmte
Kategorien
von
Vereinbarungen;
nationale
Regelungen
ergänzen
dies.
Jede
Vereinbarung
wird
im
Einzelfall
geprüft.
sollten
Wettbewerbsregeln
beachten,
um
unbeabsichtigte
Verstöße
zu
vermeiden.