Wettbewerbsbeschränkende
Wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen bezeichnet ein Spektrum von wirtschaftlichen Vereinbarungen, Entscheidungen oder Verhaltensweisen, die die Konkurrenz auf einem Markt einschränken oder verhindern. Sie betreffen in der Regel Absprachen zwischen Unternehmen, Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern oder koordiniertes Verhalten einzelner Marktteilnehmer und können Preisfestsetzung, Marktaufteilung, Mengenbeschränkungen oder Ausschreibungsabsprachen umfassen.
Im Rechtssystem der Europäischen Union wie auch im deutschen Wettbewerbsrecht gelten solche Maßnahmen grundsätzlich als kartellrechtswidrig.
Typische wettbewerbsbeschränkende Formen sind Kartelle wie Preis- oder Mengenkartelle, Absprachen über Gebiets- oder Kundensegmente, Ausschreibungsabsprachen, sowie
Ausnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, etwa wenn der Vereinbarung eine zulässige Effizienzgewinne zugutekommen und
Verstöße gegen das Verbot können erhebliche Folgen haben: Unterlassungs- und Abhilferegelungen, Geldbußen, sowie Schadenersatzansprüche Betroffener. Unternehmen