Werbeaufträge
Werbeaufträge bezeichnet vertragliche Vereinbarungen, mit denen ein Auftraggeber einem Auftragnehmer Werbedienstleistungen überträgt. Ziel ist die Planung, Konzeption, Produktion und Platzierung von Werbemaßnahmen sowie die Überwachung von Kampagnen und deren Erfolgsauswertung. Die Aufträge können sich auf einzelne Arbeiten oder auf umfassende Kampagnen beziehen.
Typische Partner sind der Auftraggeber (Unternehmen, Marke, Organisation) und der Auftragnehmer (Werbeagentur, Mediendienstleister oder freiberufliche Spezialisten).
Inhaltliche Leistungsbestandteile können Konzeptentwicklung, Copywriting, Gestaltung, Produktion (Kampagnenmaterial), Media-Planung und -einkauf, Kampagnenmanagement, Monitoring und Reporting umfassen.
Wichtige Rechtsfragen betreffen Nutzungsrechte an erstelltem Material, Dauer und Reichweite der Nutzung, Eigentumsverhältnisse an Entwürfen sowie
Wirtschaftlich und rechtlich beeinflussen Werbeaufträge das Verhältnis zwischen Kunde und Agentur, betonen die Notwendigkeit einer klaren
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