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Werbeaufträge

Werbeaufträge bezeichnet vertragliche Vereinbarungen, mit denen ein Auftraggeber einem Auftragnehmer Werbedienstleistungen überträgt. Ziel ist die Planung, Konzeption, Produktion und Platzierung von Werbemaßnahmen sowie die Überwachung von Kampagnen und deren Erfolgsauswertung. Die Aufträge können sich auf einzelne Arbeiten oder auf umfassende Kampagnen beziehen.

Typische Partner sind der Auftraggeber (Unternehmen, Marke, Organisation) und der Auftragnehmer (Werbeagentur, Mediendienstleister oder freiberufliche Spezialisten).

Inhaltliche Leistungsbestandteile können Konzeptentwicklung, Copywriting, Gestaltung, Produktion (Kampagnenmaterial), Media-Planung und -einkauf, Kampagnenmanagement, Monitoring und Reporting umfassen.

Wichtige Rechtsfragen betreffen Nutzungsrechte an erstelltem Material, Dauer und Reichweite der Nutzung, Eigentumsverhältnisse an Entwürfen sowie

Wirtschaftlich und rechtlich beeinflussen Werbeaufträge das Verhältnis zwischen Kunde und Agentur, betonen die Notwendigkeit einer klaren

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Wesentliche
Bestandteile
eines
Werbeauftrags
sind
die
Leistungsbeschreibung,
der
zeitliche
Rahmen,
das
Budget
sowie
die
Abrechnungs-
und
Vergütungsmodalitäten.
Die
Vergütung
erfolgt
häufig
als
Festhonorar,
Retainer,
eine
prozentuale
Abrechnung
des
Mediabudgets
oder
Mischformen;
Provisionsmodelle
sind
insbesondere
im
klassischen
Werbemarkt
verbreitet.
Abnahme-
und
Änderungsrechte.
Der
Vertrag
regelt
Abnahme,
Mängelhaftung,
Kündigung,
Haftung,
Geheimhaltung
und
Datenschutz.
Leistungsbeschreibung
und
eines
nachvollziehbaren
Abrechnungs-
und
Abnahmeprozesses.
Typische
Konflikte
ergeben
sich
bei
unklarer
Scope,
Änderungen
der
Leistungen
(Scope
Creep)
oder
unstimmigen
Nutzungsrechten.