Wartungspflicht
Wartungspflicht bezeichnet die Verpflichtung, Anlagen, Maschinen und Einrichtungen regelmäßig zu warten, zu prüfen und in funktionsfähigem, sicherem Zustand zu halten. Ziel ist die Vermeidung von Defekten, Unfällen und Ausfallzeiten sowie die Einhaltung einschlägiger Normen und Herstellerempfehlungen. Die Pflicht umfasst typischerweise planmäßige Wartungsarbeiten, Inspektionen, Funktionsprüfungen, Austausch verschlissener Bauteile und die lückenlose Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen.
Die Verantwortlichkeit liegt in der Regel beim Betreiber oder Eigentümer; in Miet- oder Serviceverträgen kann sie
Rechtlich ergibt sich die Wartungspflicht aus einer Mischung von Gesetzen, Verordnungen, technischen Regeln und vertraglichen Vereinbarungen.
Typische Anwendungsbereiche sind industrielle Maschinen, Fahrzeugflotten, Aufzugsanlagen, Heizung- und Gasinstallationen sowie elektrische Anlagen in Gebäuden.