Serviceverträgen
Serviceverträge sind Vereinbarungen, in denen eine Vertragspartei sich verpflichtet, gegen Vergütung bestimmte Dienstleistungen für die andere Partei zu erbringen. In der Rechtsordnung wird zwischen Dienstverträgen und Werkverträgen unterschieden. Serviceverträge fallen typischerweise unter den Dienstvertrag, bei dem der Dienstleister eine Tätigkeit schuldet, deren vertraglich kein konkreter Erfolg garantiert wird; bei Werkverträgen steht der Erfolg der Arbeit im Vordergrund.
Typische Bereiche von Serviceverträgen sind Wartung und Support (z. B. IT-Wartungsverträge), Beratungsleistungen, Outsourcing, Facility-Management oder Reinigungs-
Wichtige Vertragsbestandteile sind eine klare Leistungsbeschreibung und der Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten, Zeitpläne und Abnahmen,
Rechtlich gelten für viele Serviceverträge die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Dienstvertrag; Abgrenzungen zu Werkverträgen sind