Home

Serviceverträgen

Serviceverträge sind Vereinbarungen, in denen eine Vertragspartei sich verpflichtet, gegen Vergütung bestimmte Dienstleistungen für die andere Partei zu erbringen. In der Rechtsordnung wird zwischen Dienstverträgen und Werkverträgen unterschieden. Serviceverträge fallen typischerweise unter den Dienstvertrag, bei dem der Dienstleister eine Tätigkeit schuldet, deren vertraglich kein konkreter Erfolg garantiert wird; bei Werkverträgen steht der Erfolg der Arbeit im Vordergrund.

Typische Bereiche von Serviceverträgen sind Wartung und Support (z. B. IT-Wartungsverträge), Beratungsleistungen, Outsourcing, Facility-Management oder Reinigungs-

Wichtige Vertragsbestandteile sind eine klare Leistungsbeschreibung und der Umfang der zu erbringenden Tätigkeiten, Zeitpläne und Abnahmen,

Rechtlich gelten für viele Serviceverträge die allgemeinen Vorschriften des BGB zum Dienstvertrag; Abgrenzungen zu Werkverträgen sind

und
Sicherheitsdienste.
Häufig
enthalten
sie
Zusatzleistungen
wie
Service
Level
Agreements
(SLAs),
die
Verfügbarkeit,
Reaktionszeiten
und
Eskalationsprozesse
festlegen.
Vergütungsmodalitäten,
Laufzeit
und
Kündigungsmöglichkeiten,
sowie
Anpassungs-
und
Änderungsrechte.
Weiterhin
spielen
Geheimhaltung,
Datenschutz
(DSGVO
relevant
bei
personenbezogenen
Daten),
Subunternehmerregelungen
und
Haftung
bzw.
Gewährleistung
eine
zentrale
Rolle.
Oft
regeln
SLA-Kriterien
konkrete
Messgrößen,
Abrechnungszyklen
und
Leistungsstufen.
Projekt-
oder
dienstleistungsbezogene
Risiken
werden
häufig
durch
Klauseln
zur
Haftung,
Schadenersatz
und
limitationen
begrenzt.
wichtig,
da
sie
unterschiedliche
Rechte
bei
Mängeln
und
Abnahme
betreffen.
Bei
grenzüberschreitenden
oder
komplexen
Services
sollten
Wahl
des
Rechts,
Gerichtsstand
und
gegebenenfalls
internationale
Standards
vertraglich
festgelegt
werden.
Eine
klare
Formulierung
erleichtert
Abwicklung,
Abrechnung
und
Beendigung.