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Sicherheitsdienste

Sicherheitsdienste bezeichnet private Unternehmen und Fachkräfte, die Schutz- und Sicherheitsleistungen außerhalb des staatlichen Polizeidienstes anbieten. Ziel ist es, Gefährdungen zu erkennen, Risiken zu minimieren und den ordnungsgemäßen Betrieb von Objekten, Veranstaltungen und Personen zu gewährleisten. Die Dienstleistungspalette reicht vom Objektschutz über den Personenschutz bis zur Veranstaltungs- und Empfangssicherheit sowie zur Alarm- und Videoüberwachung.

Typische Leistungsbereiche sind: Objektschutz (Gebäude, Areale, Baustellen), Revier- bzw. Mobilstreifen, Empfangs- und Besucherlenkung, Zutritts- und Zugangskontrollen,

Die Tätigkeit ist in Deutschland stark reguliert. Anbieter benötigen eine Erlaubnis nach §34a der Gewerbeordnung, fachliche

Sicherheitsdienste arbeiten als Ergänzung zu Polizei und Rettungsdiensten und betreffen unter anderem Immobilienwirtschaft, Einzelhandel, Veranstaltungsplanung, Industrie

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Veranstaltungssicherheit
(Publikums-
und
Backstage-Bereiche),
Brandschutz-
und
Notfallorganisation
sowie
Begleitdienste.
Hinzu
kommen
integrierte
Sicherheitslösungen
wie
vernetzte
Alarm-
und
Videoüberwachung,
Fernüberwachung
und
Sicherheitsberatung
bzw.
Risikoanalysen.
Qualifikationen
und
oftmals
Hintergrundüberprüfungen.
Ausbildung,
Fortbildung
und
schutz-
sowie
waffenrechtliche
Bestimmungen
regeln
den
Einsatzumfang.
Datenschutz-
und
Persönlichkeitsrechte
spielen
bei
Videoüberwachung,
Datenerhebung
und
-speicherung
eine
zentrale
Rolle.
Die
Sicherheitswirtschaft
arbeitet
eng
mit
Behörden
und
Branchenverbänden
zusammen,
die
Standards
setzen
und
die
Interessen
der
Unternehmen
vertreten.
und
Öffentliche
Verwaltung.