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Versicherungsansprüche

Versicherungsansprüche bezeichnen das Recht des Versicherungsnehmers, eines Begünstigten oder Dritten auf Leistungen der Versicherung im Fall eines versicherten Ereignisses. Dazu gehören Schadenersatz, Kostenübernahmen oder Leistungszahlungen gemäß dem Versicherungsvertrag, soweit diese durch die Police abgedeckt sind und nicht ausgeschlossen wurden.

Je nach Produkt ergeben sich unterschiedliche Ansprüche: Haftpflicht-, Sach-, Lebens-, Unfall-, Kranken- oder Zusatzversicherungen. Ein Anspruch

Verfahren: Schaden melden, Fristen beachten. Der Versicherungsnehmer meldet den Schaden der Versicherung, meist schriftlich oder online,

Leistung und Rechtswege: Nach Prüfung erfolgt Zahlung oder Ablehnung mit Begründung. Gegen Entscheidungen bestehen Widerspruchs- und

Pflichten und Folgen: Der Versicherte muss wahrheitsgemäße Angaben machen, Schäden vermeiden oder mindern, relevante Informationen zeitnah

entsteht,
wenn
der
versicherte
Schaden
gemeldet
wird,
z.
B.
bei
Unfall,
Brand,
Diebstahl
oder
Invalidität.
Die
konkreten
Leistungen,
Deckungen
und
Ausschlüsse
richten
sich
nach
Vertrag
und
Tarif.
unter
Angabe
der
Policen-
oder
Schadensnummer.
Typische
Unterlagen
sind
Police,
Schadensbericht,
Fotos,
Kostenvoranschläge,
Rechnungen
und
ggf.
Polizeireport.
Die
Versicherung
prüft
Deckung,
Haftung
und
Höhe
und
kann
einen
Gutachter
einschalten.
ggf.
Schlichtungswege,
etwa
über
den
Versicherungsombudsmann.
Bei
Streitigkeiten
kann
auch
der
Rechtsweg
gewählt
werden.
Verjährung:
Anspruchsgrundlagen
verjähren
in
der
Regel
nach
drei
Jahren;
der
Beginn
hängt
von
der
Kenntnis
des
Anspruchs
ab.
liefern
und
Fehler
in
der
Meldung
korrigieren.
Nach
Zahlung
kann
die
Versicherung
Unterlagen
zurückfordern,
etwa
wenn
Regressansprüche
Dritter
bestehen
oder
eine
Rückabwicklung
nötig
wird.