Regressansprüche
Regressansprüche bezeichnet im Zivilrecht Forderungen eines Zahlungspflichtigen gegenüber einem Dritten, mit dem Ziel, den von diesem Zahlungspflichtigen erstatteten Schaden einem später als verantwortlich betrachteten Dritten zurückzuerstatten. Der Begriff wird häufig im Versicherungs- und Haftungsrecht verwendet. Das zugrunde liegende Prinzip ist Subrogation: Der Zahlende tritt in die Rechte des ursprünglichen Gläubigers gegenüber dem Schuldner ein und kann die erstattete Leistung in der Regel ganz oder teilweise vom Schuldner zurückfordern.
Typische Anwendungsbereiche ergeben sich aus Versicherungs-, Haftpflicht- und Produkthaftungsrecht. Der Versicherer leistet dem Geschädigten Schadenersatz und
Voraussetzungen sind in der Regel eine bestehende Schadenersatzpflicht, eine erfolgte Zahlung durch den Regreßberechtigten und eine
In der Praxis dienen Regressansprüche der internen Risikoverteilung, der Vermeidung von Einmalzahlungen durch den Geschädigten und