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Wahlbeteiligung

Wahlbeteiligung bezeichnet den Anteil der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die bei einer Wahl tatsächlich ihre Stimme abgeben. Die Rate wird üblicherweise als abgegebene Stimmen geteilt durch die Zahl der Wahlberechtigten berechnet. In einigen Fällen wird statt der Stimmberechtigten die Zahl der registrierten Wählerinnen und Wähler verwendet, was Vergleiche erschweren kann.

Sie umfasst nationale Parlamentswahlen, Regional- oder Kommunalwahlen sowie Wahlen zum Europäischen Parlament. Unterschiede in Rechtsstellung, Wahlterminen

Zu den zentralen Einflussfaktoren gehören Alter, Bildung, Einkommen und Migrationshintergrund, das Vertrauen in politische Institutionen, Zufriedenheit

Aus demokratischer Sicht stärkt eine möglichst hohe Beteiligung die Legitimität der gewählten Repräsentanten, doch hohe Beteiligung

Trends zeigen in einigen Ländern einen Rückgang der Beteiligung bei bestimmten Wahlen, während neue Formate wie

und
Wahlrechtspraktiken
führen
zu
unterschiedlichen
Bilanzen
der
Wahlbeteiligung
zwischen
Ländern
und
Ebenen.
mit
dem
politischen
System
sowie
die
politische
Mobilisierung
durch
Parteien,
Medien
und
Organisationen.
Praktische
Faktoren
wie
der
Wahltermin,
Barrierefreiheit
der
Wahllokale,
die
Möglichkeit
zur
Brief-
oder
Online-Stimme
tragen
ebenfalls
bei.
In
einigen
Rechtsordnungen
besteht
Wahlpflicht,
was
die
Beteiligung
deutlich
erhöht;
in
anderen
fehlen
Anreize,
weshalb
sich
die
Beteiligung
stärker
an
individuellen
Präferenzen
orientiert.
bedeutet
nicht
automatisch
Zufriedenheit
oder
Repräsentation.
Die
Teilnahme
variiert
oft
nach
Bevölkerungsgruppen,
was
zu
Verzerrungen
führen
kann,
wenn
bestimmte
Gruppen
über-
oder
unterrepräsentiert
sind.
Briefwahl
oder
Online-Wahl
die
Teilnahme
erleichtern
können.
Politische
Bildung,
Transparenz
im
Wahlprozess
und
barrierearme
Angebote
sind
zentrale
Maßnahmen,
um
die
Beteiligung
zu
beeinflussen.
Wissenschaftliche
Debatten
befassen
sich
zudem
mit
der
Frage,
wie
Teilhabe
und
Repräsentation
zusammenhängen.