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Vorschusszahlungen

Vorschusszahlungen bezeichnet Zahlungen, die vor der Lieferung von Waren oder vor der Erbringung von Dienstleistungen geleistet werden. Sie dienen in der Praxis der Sicherung von Leistungserbringung, Deckung von Vorleistungskosten oder der Absicherung von Vertragsverpflichtungen und können sowohl von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern geleistet oder empfangen werden. Typische Anwendungsgebiete sind Bau- und Lieferverträge, Beratungs- und Planungsleistungen sowie größere Veranstaltungs- oder Projektvorhaben.

Die konkrete Behandlung von Vorschusszahlungen richtet sich nach dem vertraglichen Absprachen und dem allgemeinen Zivil- und

Buchhaltung und Steuern: Für den Zahlungspflichtigen stellt ein Vorschuss eine Vorauszahlung dar, die als aktive Bilanzposition

Praktische Hinweise: Eine schriftliche Vereinbarung hilft, Klarheit zu schaffen. Festlegen sollte man Höhe, Fälligkeit, Zweck, Rückzahlung,

Handelsrecht.
Üblich
ist
eine
vertragliche
Vereinbarung
über
Höhe,
Fälligkeitszeitpunkt,
Verwendungszweck,
Rückzahlung
im
Falle
einer
Nichtleistung
oder
Kündigung
sowie
etwaige
Zinsen.
Kein
genereller
Anspruch
auf
Rückzahlung
besteht,
wenn
der
Anbieter
die
Leistung
erfüllt;
wird
die
Leistung
nicht
erbracht
oder
die
Vereinbarung
gekündigt,
können
Rückzahlungs-
oder
Aufrechnungsansprüche
entstehen.
Im
Falle
einer
Insolvenz
des
Geschäftspartners
gelten
besondere
insolvenzrechtliche
Regeln.
verbucht
wird;
für
den
Begünstigten
ist
es
eine
Verbindlichkeit,
bis
die
Leistung
erbracht
oder
die
Ware
geliefert
wird.
Steuerlich
kann
der
Zeitpunkt
der
Umsatzbesteuerung
je
nach
Rechtsordnung
variieren;
oft
wird
der
Vorschuss
zeitnah
berücksichtigt,
sobald
Lieferung
oder
Leistung
realisiert
ist.
Verzugszinsen
und
etwaige
Sicherheiten.
Klare
Abrechnungs-
und
Stornierungsregelungen
sowie
Hinweise
zu
Teilzahlungen
oder
Abrechnungskonten
minimieren
Rechtsstreitigkeiten.