Vorschusszahlungen
Vorschusszahlungen bezeichnet Zahlungen, die vor der Lieferung von Waren oder vor der Erbringung von Dienstleistungen geleistet werden. Sie dienen in der Praxis der Sicherung von Leistungserbringung, Deckung von Vorleistungskosten oder der Absicherung von Vertragsverpflichtungen und können sowohl von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern geleistet oder empfangen werden. Typische Anwendungsgebiete sind Bau- und Lieferverträge, Beratungs- und Planungsleistungen sowie größere Veranstaltungs- oder Projektvorhaben.
Die konkrete Behandlung von Vorschusszahlungen richtet sich nach dem vertraglichen Absprachen und dem allgemeinen Zivil- und
Buchhaltung und Steuern: Für den Zahlungspflichtigen stellt ein Vorschuss eine Vorauszahlung dar, die als aktive Bilanzposition
Praktische Hinweise: Eine schriftliche Vereinbarung hilft, Klarheit zu schaffen. Festlegen sollte man Höhe, Fälligkeit, Zweck, Rückzahlung,