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Rückzahlungs

Rückzahlung bezeichnet die Rückführung von zuvor erhaltenen Geldern an den Gläubiger, in der Praxis vor allem bei Krediten, aber auch im Kontext von Erstattungen oder Subventionen. Im Finanzwesen bezieht sich der Begriff meist auf die Tilgung von Kapital und Zinsen auf einen Kredit oder ein Darlehen: Der Kreditnehmer leistet regelmäßige Raten, die eine Tilgung (Rückzahlung des Kapitals) und Zinsen abdecken. Die Gesamtrate ergibt sich aus Tilgung plus Zinsen; der vertraglich festgelegte Rückzahlungsplan legt Laufzeit, Ratenhöhe und Fälligkeiten fest. Eine vorzeitige Rückzahlung (Sondertilgung) ist je nach Vertrag möglich; häufig kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, besonders bei Hypothekendarlehen.

Auch im Konsumverhalten kommt der Begriff vor: Eine Rückzahlung kann die Erstattung eines Käufers sein, etwa

Rechtlich geregelt sind Kredit- und Rückzahlungsvereinbarungen im BGB (unter anderem über Vertragstypen, Verzugsfolgen, Mahnverfahren). Verbraucherrechte verpflichten

Rückzahlung unterscheidet sich von Erstattung: Letztere ist eine Rückgabe von Geld im Zusammenhang mit Kosten, die

bei
Rückgabe
von
Waren
oder
fehlerhaften
Abrechnungen,
oder
eine
Steuererstattung
bzw.
Rückzahlung
von
Zuschüssen,
wenn
Bedingungen
nicht
erfüllt
sind.
Transparenz
bei
Zinsen,
Tilgung
und
möglichen
Gebühren.
dem
Gläubiger
entstanden
sind,
während
Rückzahlung
meist
für
Verbindlichkeiten
aus
einem
Kredit
gilt.
In
der
Praxis
ist
Rückzahlung
ein
zentrales
Element
von
Zahlungs-
und
Finanzströmen.