Rückzahlungs
Rückzahlung bezeichnet die Rückführung von zuvor erhaltenen Geldern an den Gläubiger, in der Praxis vor allem bei Krediten, aber auch im Kontext von Erstattungen oder Subventionen. Im Finanzwesen bezieht sich der Begriff meist auf die Tilgung von Kapital und Zinsen auf einen Kredit oder ein Darlehen: Der Kreditnehmer leistet regelmäßige Raten, die eine Tilgung (Rückzahlung des Kapitals) und Zinsen abdecken. Die Gesamtrate ergibt sich aus Tilgung plus Zinsen; der vertraglich festgelegte Rückzahlungsplan legt Laufzeit, Ratenhöhe und Fälligkeiten fest. Eine vorzeitige Rückzahlung (Sondertilgung) ist je nach Vertrag möglich; häufig kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, besonders bei Hypothekendarlehen.
Auch im Konsumverhalten kommt der Begriff vor: Eine Rückzahlung kann die Erstattung eines Käufers sein, etwa
Rechtlich geregelt sind Kredit- und Rückzahlungsvereinbarungen im BGB (unter anderem über Vertragstypen, Verzugsfolgen, Mahnverfahren). Verbraucherrechte verpflichten
Rückzahlung unterscheidet sich von Erstattung: Letztere ist eine Rückgabe von Geld im Zusammenhang mit Kosten, die