Vorfälligkeit
Vorfälligkeit bezeichnet im Kreditwesen die Möglichkeit, eine vertraglich vereinbarte Schuld vor dem eigentlichen Fälligkeitsdatum ganz oder teilweise zu begleichen. Sie tritt vor allem bei Darlehen, Hypotheken, Konsumentenkrediten und bestimmten Anleihen auf, wenn der Kreditnehmer oder der Emittent das Darlehen vorzeitig tilgt oder berschreibt. Ziel ist oft, eine vorzeitige Tilgung zu ermöglichen, während dem Gläubiger der Zinsverlust durch die frühzeitige Rückzahlung kompensiert wird.
In vielen Darlehen kann der Schuldner grundsätzlich jederzeit vorzeitig tilgen. Dafür kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen, die
Rechtlich wird Vorfälligkeit in Deutschland durch das allgemeine Zivilrecht zu Darlehen und Kreditverträge sowie durch europäische
Spezielle Formen der Vorfälligkeit finden sich auch bei Anleihen, insbesondere kündbaren (callable) Emissionen, bei denen der