Verwaltungsbedarf
Verwaltungsbedarf ist ein Begriff aus der öffentlichen Verwaltung und Verwaltungswissenschaft, der den notwendigen Umfang an administrativen Maßnahmen, Dokumenten und Kapazitäten beschreibt, die zur Durchführung von Verwaltungsprozessen erforderlich sind. Er umfasst formale Anforderungen wie Antragsunterlagen, Nachweise, Fristen sowie organisatorische Voraussetzungen wie Personalressourcen, Aktenführung, Bearbeitungskapazitäten und IT-Infrastruktur.
Der Verwaltungsbedarf entsteht aus Rechtsvorschriften, Verfahren und organisatorischen Zielen einer Behörde. Er wird oft in Planungs-
Beispiele finden sich bei Bau- oder Gewerbeanträgen, Sozialleistungen, Melde- oder Aufenthaltsverfahren: Für eine Baugenehmigung müssen beispielsweise
In der Praxis wird der Verwaltungsbedarf oft mit Bemühungen verknüpft, Bürokratie abzubauen und Prozesse zu digitalisieren,