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Lagepläne

Lagepläne sind kartografische Darstellungen, die den räumlichen Zusammenhang eines Bauvorhabens mit seiner Umgebung wiedergeben. Sie kommen in Architektur, Vermessung, Stadtplanung und im Bauwesen zum Einsatz und dienen der räumlichen Einordnung von Gebäuden, Grundstücken und Freiflächen. In Deutschland ist der Lageplan häufig Bestandteil des Bauantragsverfahren und wird von Vermessungs- oder Architekturbüros erstellt.

Typischer Inhalt eines Lageplans sind die Grundstücksgrenze, benachbarte Flächen, Straßen, Zugänge und bauliche Bestandsflächen. Zusätzlich enthalten

Zweck und Nutzung liegen darin, Behörden, Nachbarn und Gutachtern eine klare räumliche Einordnung zu ermöglichen. Er

Erstellung und Form: In der Praxis entstehen Lagepläne aus Vermessungsdaten, häufig im CAD- oder GIS-Format. In

sind
Maßstab,
Nordpfeil,
Datum,
Flur-
bzw.
Flurstücksnummer,
Abstände
zu
Eigentumsgrenzen
sowie
Hinweise
auf
vorhandene
Bauwerke,
Versorgungsleitungen
oder
bauliche
Abstandsflächen.
Der
Lageplan
kann
auch
künftige
Baukörper
und
ihre
Ausrichtung
zeigen,
um
Auswirkungen
auf
Nachbargrundstücke
einschätzen
zu
können.
dient
der
Prüfung
von
Bauvorschriften,
Abstandsflächen,
Erschließung
und
Eventualitäten
wie
Denkmalschutz
oder
Natur-
und
Bodenschutz.
vielen
Rechtsräumen
gibt
es
standardisierte
Anforderungen
an
Inhalt,
Maßstab
und
Darstellung,
wodurch
Lagepläne
als
verbindliche
Grundlage
für
Genehmigungen
und
genehmigungsrelevante
Unterlagen
dienen.
Variationen
können
je
nach
Land
vorkommen;
gelegentlich
werden
auch
Begriffe
wie
Standort-
oder
Situationsplan
synonym
verwendet.