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Verfahrenskonformität

Verfahrenskonformität bezeichnet die Übereinstimmung von Handlungen, Entscheidungen und Arbeitsabläufen mit festgelegten Verfahren, Richtlinien, Gesetzen und Normen. Sie zielt darauf ab, Abläufe reproduzierbar, nachvollziehbar und auditierbar zu gestalten, sodass Prozesse transparent bleiben und bei Kontrollen belegbar sind. Verfahrenskonformität ergänzt die Rechtskonformität, indem der Fokus auf die Einhaltung definierter Verfahren statt nur auf das Endergebnis liegt.

Typische Anwendungsbereiche finden sich in Unternehmen, Behörden und Projekten, insbesondere im Beschaffungswesen, Finanz- und Personalwesen, IT-

Die Umsetzung erfolgt oft über ein integriertes Compliance- oder Qualitätsmanagement-System, das Abweichungen erfasst, Ursachenanalysen betreibt und

Beispiele umfassen Kreditgenehmigungsprozesse in Banken, formale Vergabeverfahren in der öffentlichen Verwaltung oder das Change-Management in der

und
Informationssicherheitsmanagement,
Datenschutz
sowie
im
Qualitätsmanagement.
Um
Verfahrenskonformität
sicherzustellen,
werden
Prozessdokumentationen
erstellt,
Rollen
und
Verantwortlichkeiten
festgelegt,
Freigabe-
und
Änderungsmanagement
etabliert,
Schulungen
durchgeführt
und
regelmäßige
Audits
vorgesehen.
Korrektur-
sowie
Vorbeugemaßnahmen
(CAPA)
sicherstellt.
Interne
Audits
und
externe
Revisionen
prüfen
die
Einhaltung
der
Prozesse;
Abweichungen
werden
dokumentiert,
bewertet
und
zeitnah
behoben.
IT.
Verfahrenskonformität
trägt
zur
Transparenz,
Risikoreduzierung,
Rechts-
und
Reputationssicherheit
sowie
zur
Effizienz
von
Abläufen
bei.
Sie
ist
damit
eine
zentrale
Komponente
von
Governance,
Risikomanagement
und
Compliance.