Verpflichtungsgeschäft
Verpflichtungsgeschäft bezeichnet im deutschen Zivilrecht ein Rechtsgeschäft, durch das Verpflichtungen zwischen den Parteien entstehen. Es schafft Ansprüche und Pflichten, ohne dass damit notwendigerweise die Eigentums- oder Besitzänderung an einem Gegenstand verbunden ist. Typische Verpflichtungsgeschäfte sind Kaufverträge, Dienstverträge, Mietverträge oder Werkverträge, in denen der eine Teil zu einer bestimmten Leistung verpflichtet wird und der andere zu einer Gegenleistung.
In der Regel folgt auf das Verpflichtungsgeschäft das sogenannte Verfügungsgeschäft. Dieses allein bewirkt die rechtliche Veränderung
Formvorschriften und Rechtsfolgen: Die meisten Verpflichtungsgeschäfte ergeben sich durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien (Angebot und Annahme).
Verpflichtungsgeschäft ist damit ein grundlegendes Baustein des Zivilrechts, der die Grundlagen für rechtswirksame Leistungsbeziehungen bildet und