Verfügungsgeschäft
Verfügungsgeschäft ist ein Begriff des deutschen Zivilrechts und bezeichnet ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht oder Eigentum unmittelbar auf einen anderen übertragen, verändert oder aufgehoben wird. Es wirkt eigenständig und führt die Rechtsfolge direkt herbei, im Gegensatz zum Verpflichtungsgeschäft, das lediglich eine Anspruchsbeziehung begründet, die durch das Verfügungsgeschäft erfüllt wird.
In der Praxis treten Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft oft zusammen auf, beispielsweise beim Kaufvertrag: Der Kaufvertrag begründet
Typische Beispiele für Verfügungsgeschäfte sind die Übereignung beweglicher Sachen durch Übergabe (Eigentums- und Besitzwechsel), die Abtretung
Eigenschaften: Verfügungsgeschäfte können ein- oder mehrseitig sein; sie richten sich nach dem Gegenstand und den jeweiligen
Bedeutung: Das Verfügungsgeschäft bildet einen zentralen Bestandteil der materiellen Rechtsübertragung und sorgt für die unmittelbare Rechtswirkung