Grundbucheintragung
Grundbucheintragung bezeichnet den formalrechtlichen Vorgang, bei dem ein Rechtsverhältnis rund um ein Grundstück im Grundbuch einer zuständigen Behörde aufgenommen oder geändert wird. Das Grundbuch dient der öffentlichen Bekanntmachung von Eigentumsrechten, Belastungen und Nutzungsrechten und schafft Rechtssicherheit gegenüber Dritten.
Aufbau: In vielen Rechtsordnungen des deutschsprachigen Raums gliedert sich das Grundbuch in Abteilungen. Typisch ist Abteilung
Prozess: Der Erwerb eines Grundstücks erfolgt meist durch einen notariell beurkundeten Vertrag. Der Notar beantragt beim
Wirkungen: Die Eintragung schafft Rechtsklarheit und Rechtswirksamkeit gegenüber Dritten. Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Nutzungsrechte werden im Grundbuch
Hinweis: Unterschiede in Bezeichnungen, Abteilungen und Verfahren bestehen zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz. Grundbucheintragung ist