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Besitzänderung

Besitzänderung bezeichnet die Veränderung der tatsächlichen Sachherrschaft über eine Sache von einem bisherigen Besitzer zu einem neuen. Besitz ist die tatsächliche Gewalt oder Gewahrsam über eine Sache; Eigentum dagegen ist das rechtliche Eigentumsrecht. Die Begriffe besitzen eine unterschiedliche Bedeutung im Zivilrecht, daher führt eine Besitzänderung nicht notwendigerweise zu einer Eigentumsänderung.

Die gängige Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im Allgemeinen erfolgt eine Besitzänderung durch

Besitzänderungen treten in vielen alltäglichen Konstellationen auf, z. B. durch Kauf, Schenkung, Leihgabe, Miete oder Pfandrecht.

Bei Grundstücken und Eigentumswohnungen gelten zusätzliche Besonderheiten: Der Eigentumswechsel erfolgt regelmäßig durch Auflassung und Eintragung in

Gewahrsamswechsel,
der
in
der
Praxis
meist
durch
Übergabe
der
Sache
an
den
neuen
Besitzer
herbeigeführt
wird.
Die
Übergabe
begründet
den
neuen
Gewahrsam;
der
bisherigen
Besitzer
geht
der
Gewahrsam
verloren.
Bei
beweglichen
Sachen
genügt
in
der
Regel
eine
einfache
Übergabe;
bei
einem
Eigentumswechsel
ist
zusätzlich
ein
Verfügungsgeschäft
erforderlich,
etwa
der
Kaufvertrag,
der
durch
eine
Übereignung
gemäß
§
929
BGB
vollzogen
wird.
Der
neue
Besitz
muss
den
Gewahrsam
über
die
Sache
tatsächlich
übernehmen;
der
bisherige
Besitzer
kann
den
Besitz
wieder
zurückfordern,
sofern
keine
rechtsgeschäftliche
Regelung
entgegensteht.
Der
Schutz
des
Besitzers
gegen
Eingriffe
Dritter
ist
gesetzlich
vorgesehen
(Besitzschutz
nach
§§
859
ff.
BGB).
das
Grundbuch;
der
Besitzwechsel
kann
zuvor
durch
Übergabe
erfolgen,
ist
aber
abhängig
von
der
rechtlichen
Abwicklung.
Insgesamt
beschreibt
die
Besitzänderung
den
Übergang
der
tatsächlichen
Herrschaft
über
eine
Sache,
unabhängig
davon,
ob
zudem
auch
Eigentum
übergeht.