Besitzänderung
Besitzänderung bezeichnet die Veränderung der tatsächlichen Sachherrschaft über eine Sache von einem bisherigen Besitzer zu einem neuen. Besitz ist die tatsächliche Gewalt oder Gewahrsam über eine Sache; Eigentum dagegen ist das rechtliche Eigentumsrecht. Die Begriffe besitzen eine unterschiedliche Bedeutung im Zivilrecht, daher führt eine Besitzänderung nicht notwendigerweise zu einer Eigentumsänderung.
Die gängige Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Im Allgemeinen erfolgt eine Besitzänderung durch
Besitzänderungen treten in vielen alltäglichen Konstellationen auf, z. B. durch Kauf, Schenkung, Leihgabe, Miete oder Pfandrecht.
Bei Grundstücken und Eigentumswohnungen gelten zusätzliche Besonderheiten: Der Eigentumswechsel erfolgt regelmäßig durch Auflassung und Eintragung in