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Verkehrsanlagen

Verkehrsanlagen bezeichnet in der Verkehrs- und Infrastrukturplanung die physischen Einrichtungen, Strukturen und Anlagen, die dem Verkehr dienen. Dazu gehören Straßen und Straßenverkehrswege, Brücken, Tunnel, Bahn- und Straßenbahnanlagen, Haltestellen, Signale, Beschilderung, Beleuchtung, Rad- und Fußwege, Park- und Ladeinfrastruktur sowie Verkehrsinseln, Markierungen und Lenkungssysteme. Verkehrsanlagen bilden die materielle Grundlage für den Transport von Personen und Gütern und verknüpfen verschiedene Räume wie Städte, Gemeinden und Regionen miteinander.

Die Planung von Verkehrsanlagen erfolgt in Abstimmung mit Stadt- oder Regionalplanung, Umwelt-, Lärm- und Naturschutz sowie

Nach der Fertigstellung obliegt der Betrieb und die Wartung den zuständigen Straßenbaulastträgern, zum Beispiel Kommunen oder

Verkehrsanlagen haben zentrale Auswirkungen auf Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Barrierefreiheit, Umweltbelastungen und das Stadtbild. Gut geplante Verkehrsanlagen fördern

Sicherheits-
und
Barrierefreiheitsaspekten.
Typische
Phasen
sind
Vorplanung,
Entwurfsplanung,
Genehmigungsverfahren,
Ausführungsplanung
und
Bauausführung.
Neben
Neubauten
werden
auch
Bestandserhalt,
Modernisierung
und
Umnutzung
von
Verkehrsanlagen
betrieben.
Die
Umsetzung
richtet
sich
nach
nationalen
Normen,
Richtlinien
und
Bauvorschriften
sowie
europäischen
Vorgaben.
Ländern.
Dazu
gehören
regelmäßige
Inspektionen,
Instandhaltungsarbeiten,
Winterdienst,
Reparaturen
sowie
die
Anpassung
von
Verkehrsführungen
an
neue
Anforderungen.
Sicherheitstechnische
Einrichtungen
wie
Signale,
Leiteinrichtungen
und
Beleuchtung
werden
überwacht
und
aktualisiert.
die
Nutzung
von
Fußgängern,
Radverkehr
und
öffentlichem
Nahverkehr
und
tragen
zu
einer
nachhaltigen
Mobilität
bei.