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Barrierefreiheitsaspekten

Barrierefreiheitsaspekte umfassen die Merkmale, mit denen Produkte, Dienstleistungen, Gebäude, Räume und Informationen so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen sowie von älteren Menschen oder Personen in besonderen Lebenslagen genutzt werden können. Ziel ist eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Zu den zentralen Bereichen gehören die baulich-gestalterische Barrierefreiheit von Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln und räumlichen Einrichtungen; die

Standards und Richtlinien strukturieren Barrierefreiheitsaspekte auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. In Deutschland regelt DIN 18040

Relevanz und Umsetzung: Barrierefreiheitsaspekte fördern gleiche Teilhabe, verbessern Sicherheit und Nutzerkomfort und erhöhen die Reichweite von

barrierearme
Nutzung
von
Informations-
und
Kommunikationstechnologie
(IKT),
digitalen
Inhalten
sowie
Druck-
und
Informationsmaterialien;
sowie
sprachliche
Zugänglichkeit
durch
Leichte
Sprache,
Gebärdensprache
und
verständliche
Kommunikation.
Barrierefreies
Bauen
in
seinen
Teilen.
Auf
EU-Ebene
finden
sich
EN
301
549
für
ICT
sowie
die
Europäische
Barrierefreiheitsrichtlinie
und
verwandte
Instrumente.
Im
Digitalbereich
helfen
die
Web
Content
Accessibility
Guidelines
(WCAG)
bei
der
Gestaltung
von
Webseiten
und
Apps.
Universal
Design
orientiert
sich
an
einem
inklusiven
Gestaltungsprinzip,
das
möglichst
vielen
Menschen
gute
Nutzbarkeit
bietet,
auch
ohne
spezielle
Anpassungen.
Angeboten.
Herausforderungen
liegen
oft
in
Kosten,
Bestandsanpassungen
und
der
Notwendigkeit
frühzeitiger
Berücksichtigung
in
Planung
und
Beschlussfassungen.
Erfolgreiche
Umsetzung
beruht
auf
Einbeziehung
betroffener
Nutzerinnen
und
Nutzer,
regelmäßigen
Audits
sowie
Schulungen
für
Planer,
Anbieter
und
Betreiber.