Vergleichsvereinbarung
Eine Vergleichsvereinbarung ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Parteien, einen bestehenden Streit durch gegenseitige Zugeständnisse beizulegen. Sie kann im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als gerichtlicher Vergleich geschlossen werden oder außergerichtlich durch Verhandlungen entstehen. Ziel ist die Beendigung der Auseinandersetzung, Kostenersparnis und mehr Planungssicherheit über künftige Verpflichtungen.
Typische Inhalte einer Vergleichsvereinbarung umfassen die Identität der Parteien, den Streitgegenstand, konkrete Verpflichtungen (z. B. Zahlung
Form und Rechtswirkung: Grundsätzlich gilt eine Vergleichsvereinbarung als privater Vertrag. Ihre Form ist in der Rechtsordnung
Rechtsfolgen und Anfechtung: Ein Vergleich ist bindend. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen wegen Irrtums, Drohung oder