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Unterlassungserklärungen

Unterlassungserklärungen sind schriftliche Verpflichtungen im deutschen Zivilrecht, in denen sich der Unterzeichner verpflichtet, eine bestimmte Handlung künftig zu unterlassen. Sie dienen häufig der außergerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten, insbesondere in Urheberrechts-, Marken- oder Wettbewerbsfällen sowie bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Online-Werbung.

Inhaltlich nennt eine Unterlassungserklärung den zu unterlassende Tatbestand, den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich sowie die zeitliche

Rechtswirkung: Die Unterlassungserklärung ist eine private, zivilrechtliche Vereinbarung und kein gerichtlicher Befehl. Wird sie verletzt, kann

Praxishinweis: Bei der Abmahnung oder Unterzeichnung sollte die Erklärung sorgfältig geprüft, gegebenenfalls angepasst und rechtlich beraten

Reichweite.
Oft
enthält
sie
zudem
eine
strafbewehrte
Klausel:
Für
jeden
Verstoß
gegen
die
Erklärung
wird
eine
Vertragsstrafe
fällig.
Die
Erklärung
kann
zeitlich
unbefristet
oder
auf
einen
bestimmten
Zeitraum
befristet
sein;
auch
Nebenpflichten
(z.
B.
Abgabe
einer
Unterlassungserklärung
an
weitere
Mitbewerber)
können
aufgenommen
werden.
Der
Abschluss
erfolgt
meist
im
Rahmen
eines
Vergleichs
nach
vorheriger
Abmahnung.
der
Gläubiger
gerichtliche
Schritte
zur
Durchsetzung
der
Unterlassung
und
zur
Verfolgung
der
Vertragsstrafe
einleiten
sowie
ggf.
Schadenersatz
verlangen.
Die
Praxis
zeigt,
dass
vorformulierte
Musterformeln
oft
zu
umfassend
oder
unklar
formuliert
sind,
weshalb
Gerichte
zu
einer
präzisen
Abgrenzung
des
bezogenen
Rechtskreises
und
zu
einer
angemessenen
Vertragsstrafe
raten.
werden,
um
unbeabsichtigte
Verpflichtungen
oder
unverhältnismäßige
Strafen
zu
vermeiden.