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Mitbewerber

Mitbewerber bezeichnet in der Regel eine Person oder ein Unternehmen, das sich in einem konkreten Verfahren um dieselbe Aufgabe, denselben Auftrag oder denselben Marktanteil bewirbt und damit mit anderen Akteuren konkurriert. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit Ausschreibungen, Bewerbungs- oder Markteinführungsverfahren verwendet.

Wörtlich setzt sich der Begriff aus mit- (zusammen) und bewerben (sich bewerben) zusammen. Er betont die gemeinsame

Im Beschaffungs- oder Vergaberecht spielen Mitbewerber eine zentrale Rolle. Alle Bieter konkurrieren um den Zuschlag; Bewertungskriterien

In der Geschäftswelt kann der Begriff auch allgemein für Konkurrenz im Markt verwendet werden. Der Fokus liegt

Siehe auch: Wettbewerber, Ausschreibung, Vergaberecht.

Beteiligung
mehrerer
Bewerber
an
einem
definierten
Verfahren.
wie
Preis,
Qualität,
Termintreue
oder
Referenzen
beeinflussen
die
Rangfolge.
Rechtliche
Rahmenbedingungen
fordern
faire,
gleichwertige
Chancen
für
alle
Mitbewerber;
Informationen
zu
Angeboten
werden
in
der
Regel
bis
zur
Zuschlagserteilung
vertraulich
behandelt.
dabei
oft
auf
dem
konkreten
Verfahren,
während
im
weitesten
Sinn
von
Wettbewerbern
gesprochen
wird.
Das
Verhalten
von
Mitbewerbern
wird
durch
Wettbewerbs-
und
Kartellrecht
geregelt,
um
Absprachen
und
unlauteren
Wettbewerb
zu
verhindern.