Teilsanierung
Teilsanierung bezeichnet eine Teilrenovierung eines Gebäudes oder einzelner Bauteile, bei der nur bestimmte Bereiche modernisiert werden. Ziel ist eine Qualitäts- oder Nutzungsverbesserung, ohne das gesamte Gebäude oder alle Bauteile zu erneuern. Im Gegensatz dazu steht die Gesamtsanierung oder Vollsanierung, bei der das Bauwerk umfassend erneuert wird.
Der typische Umfang einer Teilsanierung umfasst energetische Aufwertungen (Dämmung, neue Fenster, Heizungs- und Lüftungssysteme), Erneuerungen von
Planung und Finanzierung erfordern eine sorgfältige Bestandsaufnahme und oft eine energetische Bewertung. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse hilft, Kosten-Nutzen-Aspekte
Rechtliche Aspekte betreffen vor allem Genehmigungen und vorgeschriebenen Baubescheidungen. In denkmalgeschützten Gebäuden oder in bestimmten Schutzgebieten
Nutzen und Grenzen: Teilsanierungen können den Energieverbrauch signifikant senken, Betriebskosten reduzieren und den Wert einer Immobilie