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denkmalgeschützten

Denkmalgeschützt ist ein Zustand, der auf den Schutz von kulturellem Erbe durch gesetzliche Regelungen hinweist. Er wird verwendet, um Objekte wie Gebäude, Stätten, Gärten, Brücken oder Kunstwerke zu beschreiben, die aufgrund ihrer historischen, architektonischen, künstlerischen oder kulturellen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Die Form denkmalgeschützten dient der Deklination im Deutschen, zum Beispiel als Adjektiv in Phrasen wie denkmalgeschützten Gebäuden oder denkmalgeschützte Objekte.

Der rechtliche Rahmen variiert je nach Land undregion. In Deutschland regeln Denkmalschutzgesetze der Länder, welche Objekte

Folgen der Einstufung sind Pflichten und Beschränkungen bei Veränderungen am Objekt. Änderungen, Neubau oder bauliche Eingriffe

Denkmalgeschützt zu sein bedeutet demnach, dass ein Objekt in einem rechtlich anerkannten Rahmen als kulturell bedeutsam

als
Denkmale
geführt
werden,
oft
in
einem
Denkmalliste-Verzeichnis.
In
Österreich
existieren
entsprechende
Denkmalschutzgesetze,
ebenso
wie
in
der
Schweiz
und
anderen
deutschsprachigen
Regionen.
Der
Schutz
beginnt
in
der
Regel
mit
der
offiziellen
Einstufung
eines
Objekts
als
Denkmal
durch
eine
zuständige
Behörde,
etwa
ein
Denkmalschutzamt
oder
eine
kantonale
bzw.
regionale
Denkmalschutzstelle.
bedürfen
in
der
Regel
einer
Genehmigung,
und
Restaurierungen
müssen
fachgerechten
Standards
folgen,
um
den
historischen
Charakter
zu
erhalten.
Gleichzeitig
können
denkmalgeschützte
Objekte
Fördermittel,
Steuererleichterungen
oder
Zuschüsse
zur
Instandhaltung
erhalten,
während
Eigentümer
für
den
Erhalt
und
die
sachgemäße
Nutzung
verantwortlich
sind.
anerkannt
wird
und
damit
besonderen
Schutz-
und
Pflichtenregelungen
unterliegt.