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Streitigkeit

Streitigkeit ist der Zustand oder Gegenstand einer Auseinandersetzung zwischen zwei oder mehr Beteiligten, in dem Rechte, Pflichten oder Interessen gegeneinander geltend gemacht werden. Der Begriff wird sowohl im Alltagsgebrauch als auch in juristischen, wirtschaftlichen und administrativen Kontexten verwendet. Im Alltag spricht man von einer Streitigkeit oder einer Auseinandersetzung; in formelleren Kontexten steht oft der Rechtsstreit im Vordergrund.

Im Rechtswesen bezeichnet der Begriff eine Rechtsstreitigkeit – oft auch Rechtsstreit – zwischen Parteien, deren Streitgegenstand vor Gericht

Typische Streitigkeiten sind Vertragsstreitigkeiten, Miet- oder Eigentumsstreitigkeiten, Arbeitsrechtsstreitigkeiten sowie Streitigkeiten mit Behörden. Im Völkerrecht spricht man

Zur Beilegung von Streitigkeiten kommen Verhandlungen, Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren sowie gerichtliche Verfahren zum Einsatz. Der

Der Begriff stammt vom Verb streiten ab. In der Rechts- wie Allgemeinsprache hat Streitigkeit eine eher formale,

oder
vor
einer
Schlichtungsstelle
geklärt
wird.
Zentrale
Begriffe
sind
der
Streitgegenstand,
der
Streitwert
(finanzieller
Umfang
der
Forderung)
und
die
Parteien.
Rechtsstreitigkeiten
können
sich
aus
Verträgen,
Eigentums-
oder
Arbeitsverhältnissen,
Verwaltungsentscheidungen
oder
sonstigen
Rechtsverhältnissen
ergeben.
von
Streitigkeiten
zwischen
Staaten
oder
internationalen
Organisationen;
solche
Konflikte
werden
durch
spezialisierte
Verfahren
der
Streitbeilegung
behandelt,
etwa
Schiedsgerichtsbarkeit.
allgemeine
Begriff
der
Streitbeilegung
umfasst
auch
außergerichtliche
Verfahren.
fachsprachliche
Konnotation.
Die
Pluralform
lautet
Streitigkeiten.