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Strahlenschutzes

Strahlenschutz ist der Schutz von Menschen und Umwelt vor den potenziell schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung. Er zielt darauf ab, die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten, gemäß dem Grundsatz der Rechtfertigung, der Optimierung und der Minimierung (ALARA). Die Regelwerke des Strahlenschutzes werden auf nationaler Ebene durch das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung geprägt, ergänzt durch europäische Richtlinien und internationale Normen der ICRP und IAEA.

Die zentralen Schutzprinzipien umfassen Vermeidung unnötiger Strahlenanwendungen, Verringerung der Aufenthaltszeit in Strahlenfeldern, möglichst großen Abstand zu

Zur Umsetzung gehören technische und organisatorische Maßnahmen: Abschirmungen, Strahlenschutzräume, Absperrungen, sichere Lager- und Arbeitsabläufe; Schulung des

Anwendungsfelder des Strahlenschutzes sind die Medizin (Diagnostik durch Röntgen, Szintigrafie; Strahlentherapie), Industrie (NDT, Materialprüfung), Kerntechnik, Forschung

Auf internationaler Ebene tragen Organisationen wie ICRP und IAEA Grundlagenwissen, Grenzwerte und Empfehlungen bei. Deutschland setzt

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Strahlenquellen
sowie
geeignete
Abschirmungen.
Zusätzlich
werden
Dosisgrenzwerte
festgelegt,
um
Expositionen
für
Beschäftigte
und
die
Allgemeinbevölkerung
zu
begrenzen;
regelmäßig
wird
eine
Risikoabschätzung
durchgeführt,
um
das
Prinzip
ALARA
praktisch
umzusetzen.
Personals
und
klare
Verantwortlichkeiten.
Die
Überwachung
erfolgt
durch
Dosimetrie
(Personendosimeter),
Messnetze
und
regelmäßige
Kontrollen
von
Strahlenquellen,
Gebäuden
und
Abfällen.
Betriebs-
und
Notfallpläne
sichern
sichere
Arbeitsweise
und
schnelle
Reaktionen
bei
Zwischenfällen.
und
Umweltüberwachung.
Neben
der
Vermeidung
akuter
Schäden
stehen
auch
Langzeitrisiken
im
Fokus,
etwa
durch
Strahlenarten,
Dosis-
und
Zeitdimensionen,
biologische
Wirksamkeit
und
individuelle
Empfindlichkeit.
diese
Vorgaben
in
nationalem
Recht
um
und
koordiniert
mit
EU-Regelungen
sowie
Aufsichtsbehörden
wie
dem
Bundesamt
für
Strahlenschutz.
Ziel
ist
ein
sicherer
Umgang
mit
Strahlung
in
Medizin,
Industrie
und
Forschung
sowie
eine
sachgerechte
Notfall-
und
Umweltvorsorge.