Dosisgrenzwerte
Dosisgrenzwerte sind gesetzlich festgelegte Höchstwerte der Strahlenexposition, die Personen unter bestimmten Bedingungen nicht überschreiten dürfen. Sie dienen dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern und der Allgemeinheit und verhindern gesundheitliche Schädigungen durch ionisierende Strahlung. Die Grenzwerte beziehen sich auf verschiedene Dosiskennzahlen, vor allem die effektive Dosis H_eff (Gesamtdosis für den Körper) sowie die Äquivalentdosen für einzelne Organe oder Gewebe. Die Werte werden in Sievert (Sv) angegeben, meist in Millisievert (mSv) pro Jahr.
Internationale Grundlagen liefern Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor Strahlung (ICRP). Nationale Regelungen setzen diese
Typische Werte orientieren sich an der beruflichen Exposition gegenüber Strahlung: In vielen Rechtsordnungen liegt der Grenzwert
Dosisgrenzwerte sind Obergrenzen; das Prinzip ALARA (As Low As Reasonably Achievable) fordert zusätzlich, Dosen so niedrig