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Steuerrechtsnormen

Steuerrechtsnormen sind rechtliche Normen, die das Steuersystem eines Staates ordnen. Sie legen fest, wer Steuern zahlt, wie Steuern bemessen, festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden, und welche Rechte und Pflichten für Steuerpflichtige und die Finanzverwaltung gelten. Steuerrechtsnormen tragen zur Rechtsklarheit, Gleichbehandlung und fiskalischen Funktionsfähigkeit bei.

Die wichtigsten Quellen liegen in der Verfassung, insbesondere dem Grundgesetz, sowie in den Steuergesetzen und Verwaltungsverordnungen.

Funktionen der Normen sind Definition von Bemessungsgrundlagen, Steuersätzen, Freibeträgen sowie Verfahrensregeln (Pflichten zur Anmeldung, Festsetzung, Rechtsbehelfe).

Formelle Normen betreffen Zuständigkeiten, Verfahren und Rechtsdurchsetzung; materielle Normen regeln Inhalt und Umfang der Steuerpflicht. Praxisrelevant

Steuerrechtsnormen wirken interdisziplinär mit Wirtschafts-, Verwaltungs- und EU-Recht zusammen und bilden die Grundlage für die steuerliche

In
Deutschland
umfassen
zentrale
Normen
die
Abgabenordnung
(AO)
als
Allgemeine
Regelung
des
Verwaltungsverfahrens,
das
Einkommensteuergesetz
(EStG),
das
Umsatzsteuergesetz
(UStG),
das
Körperschaftsteuergesetz
(KStG)
und
das
Erbschaftsteuer-
und
Schenkungsteuergesetz
(ErbStG).
Ergänzend
wirken
Verordnungen
der
Finanzverwaltung
und
EU-Recht,
wie
die
Mehrwertsteuer-Richtlinie,
sowie
internationale
Doppelbesteuerungsabkommen.
Die
Anwendung
erfolgt
durch
die
Finanzverwaltung,
Prüfung
und
die
gerichtliche
Kontrolle
durch
Finanzgerichte
bzw.
Obergerichte;
EU-Gerichte
wirken
in
grenzüberschreitenden
Fällen.
sind
Rechtsbehelfe
wie
Einspruch
oder
Klage
sowie
der
Rechtsweg
vor
Finanzamt,
Finanzgericht
und
ggf.
dem
Bundesfinanzhof.
Ordnung
eines
Rechtsstaates.