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Steuerabzüge

Steuerabzüge bezeichnet im Steuerrecht alle Beträge, die vom Bruttoeinkommen abgezogen werden und das zu versteuernde Einkommen mindern. Dadurch reduziert sich die Bemessungsgrundlage, auf der der Steuersatz angewendet wird, und damit die zu zahlende Einkommensteuer. Die Abzüge dienen dazu, berufsbedingte, private oder außergewöhnliche Aufwendungen zu berücksichtigen.

Zu den wichtigsten Gruppen gehören Werbungskosten (Aufwendungen zur Erwerbstätigkeit wie Fahrten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Fortbildung), Sonderausgaben

Viele Abzüge werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht; andere werden automatisch durch den Lohnsteuerabzug oder

Im Unterschied zu Steuergutschriften, die unmittelbar die Steuerschuld mindern, senken Abzüge die Bemessungsgrundlage. Die konkrete Ausgestaltung

(Beiträge
zur
Altersvorsorge,
Kranken-
und
Pflegeversicherung,
Spenden),
außergewöhnliche
Belastungen
(notwendige
Kosten
aufgrund
besonderer
Lebensumstände
wie
Krankheits-
oder
Behinderungsaufwendungen)
sowie
Vorsorgeaufwendungen
(Beiträge
zu
Renten-,
Arbeitslosen-,
Kranken-
und
Pflegeversicherung).
Pauschbeträge
und
Freibeträge,
wie
der
Arbeitnehmer-Pauschbetrag,
die
Entfernungspauschale
oder
der
Kinderfreibetrag,
entlasten
ebenfalls
die
Steuerbasis.
durch
gesetzliche
Regelungen
berücksichtigt.
Die
genaue
Höhe
hängt
von
den
individuellen
Verhältnissen
und
dem
jeweiligen
Steuerrecht
des
Landes
ab.
kann
je
nach
Rechtsordnung
variieren;
Steuerzahler
sollten
daher
die
einschlägigen
Vorschriften
prüfen
oder
eine
Steuerberatung
in
Anspruch
nehmen.