Sachmängelansprüche
Sachmängelansprüche sind die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer wegen Mängeln an der gekauften Sache im deutschen Kaufrecht. Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Sache bei Gefahrübergang nicht die vertraglich vereinbarten Eigenschaften hat, sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet oder der Verkäufer zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt hat.
Der Rechtsgrundstock bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die Hauptrechte des Käufers sind Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung),
Ablauf und Praxis: Der Mangel muss dem Verkäufer unverzüglich gemeldet werden. Die Nacherfüllung hat Vorrang; der
Verjährung und Beweislast: Gewährleistungsansprüche verjähren in der Regel zwei Jahre ab Gefahrübergang bei neuen Sachen und
Garantie: Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten können Hersteller oder Händler freiwillige Garantien gewähren, die über die
Hinweis: Die konkreten Fristen und Anforderungen können je nach Vertrag, Art der Ware und Beteiligten variieren.