Sachgegenstände
Sachgegenstände ist ein im deutschen Sprachgebrauch verwendeter Begriff, der physische, greifbare Gegenstände bezeichnet. Im Gegensatz zu immateriellen Gütern wie Rechten, Daten oder Lizenzen betont der Begriff die materiell-körperliche Beschaffenheit von Objekten. In der Rechtslehre wird oft zwischen Sachen im Sinne des Sachenrechts und allgemeinen Gegenständen unterschieden; das Sachenrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) befasst sich mit Eigentum, Besitz und verwandten Rechtsinstituten an körperlichen Sachen. Unter körperlichen Sachen versteht man bewegliche und unbewegliche Sachen. In der Praxis wird der Ausdruck Sachgegenstände häufig in Inventarlisten, Vermögenswerten, Beschaffungs- und Verwaltungskontexten verwendet, um greifbare Objekte zu kennzeichnen, die in einem Unternehmen, Museum oder Institut vorhanden sind.
Merkmale: Sachgegenstände sind greifbar, fassbar, örtlich fixierbar; sie besitzen einen Marktwert und können dem Eigentum unterliegen;
Klassifikation: Bewegliche Sachen (z. B. Maschinen, Werkzeuge, Möbel, Fahrzeuge) und unbewegliche Sachen (Grundstücke, Immobilien). In einigen
Beispiele: Möbel, Computer, Werkzeuge, Rohmaterialien, Fahrzeugbestand.
Hinweis: Die Bezeichnung variiert je nach Fachgebiet; in rechtswissenschaftlichen Texten wird oft vom Begriff Sachen oder