Risikübertragung
Risikübertragung, auch bekannt als Risikoverlagerung oder Risikodelegation, bezeichnet den Prozess, bei dem ein Wirtschaftssubjekt – wie ein Unternehmen, eine Versicherung oder ein privater Haushalt – ein Risiko auf eine andere Partei überträgt, um die eigenen finanziellen oder operativen Belastungen zu verringern. Dieser Mechanismus ist zentral in der Risikomanagementstrategie, da er es ermöglicht, potenzielle Verluste auf Dritte abzuwälzen, die besser in der Lage sind, diese zu tragen oder zu bewältigen.
Ein klassisches Beispiel für Risikübertragung ist der Abschluss einer Versicherungspolice. Durch den Versicherungsvertrag überträgt der Versicherungsnehmer
Auch in der Wirtschaft spielen Verträge wie Garantien, Bürgschaften oder Lieferantenklauseln eine Rolle bei der Risikübertragung.
Nicht immer ist Risikübertragung sinnvoll oder rechtlich zulässig. Entscheidend ist, dass die übernehmende Partei tatsächlich in