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Revisionsorgane

Revisionsorgane bezeichnen die Organe, die in einer Organisation mit der Prüfung und Aufsicht von Wirtschaftsabläufen betraut sind. Sie umfassen sowohl interne als auch externe Gremien, die die Finanzberichterstattung, die internen Kontrollen und die Compliance in Unternehmen wie Aktiengesellschaften (AG), Genossenschaften, Vereinen und öffentlichen Institutionen überwachen. Die Zusammensetzung und Befugnisse von Revisionsorganen variieren je nach Rechtsordnung und organisatorischer Form.

Zu den Kernaufgaben gehören in der Regel die Prüfung des Jahres- oder Consolidirtenabschlusses, die Bewertung der

Typische Ausgestaltungen eines Revisionsorgans sind externe Prüfer (Wirtschaftsprüfer oder Prüfungsfirmen), interne Revisionsabteilungen, die laufende Untersuchungen durchführen,

Revisionsorgane üben weder Geschäftsführung noch operative Leitung aus; sie übernehmen eine Aufsichtsrolle mit Berichtsverpflichtungen gegenüber den

Angemessenheit
und
Wirksamkeit
interner
Kontrollsysteme
sowie
des
Risikomanagements,
die
Überwachung
der
Einhaltung
geltender
Gesetze
und
Vorschriften
und
die
Berichterstattung
über
Feststellungen
und
Empfehlungen
an
das
Aufsichtsorgan,
die
Generalversammlung
oder
den
Vorstand.
Unabhängigkeit
und
Objektivität
sind
wesentliche
Anforderungen;
Mitglieder
müssen
Interessenkonflikte
vermeiden
und
Zugang
zu
allen
relevanten
Unterlagen
und
Mitarbeitern
erhalten.
und
in
größeren
Unternehmen
ein
Prüfungsausschuss,
der
Audits
koordiniert,
interne
Kontrollen
überwacht
und
als
Schnittstelle
zu
Geschäftsführung
und
Prüfern
fungiert.
In
vielen
Rechtsordnungen
wird
der
gesetzliche
oder
externe
Prüfer
vom
Aufsichtsorgan
oder
von
der
Generalversammlung
bestellt;
das
Mandat
ist
regelmäßig
verlängerbar.
leitenden
Organen.
Der
konkrete
Umfang
und
die
Verfahrensregeln
ergeben
sich
aus
dem
jeweiligen
Gesellschaftsrecht,
den
Satzungen
und
anerkannten
Rechnungslegungsstandards.