Home

Reisebereitschaft

Reisebereitschaft bezeichnet die Bereitschaft eines Arbeitnehmers, beruflich zu reisen. Typischerweise umfasst sie die Bereitschaft zu Dienstreisen, die kurzfristig anfallen können, ins In- und Ausland, oft mit Übernachtung möglich. Sie ist in vielen Branchen relevant, etwa Vertrieb, Kundendienst, Industrie, Gesundheitswesen und Tourismus.

Ausprägungen variieren: Manche Stellen setzen feste Reiseanteile, andere fordern nur gelegentliche Reisen; Reisen können tagsüber, abends

Rechtsgrundlage und Praxis: Die Reisebereitschaft wird meist im Arbeitsvertrag, in der Stellenanzeige oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt.

Folgen für Unternehmen: Die Bereitschaft bietet Flexibilität bei Personalplanung, kann Einsatzmöglichkeiten erhöhen und Kundennähe sichern. Für

Zusammenfassung: Reisebereitschaft bedeutet grundsätzliche Bereitschaft und oft Erwartung, zu geschäftlichen Zwecken zu reisen. Sie ist sektorspezifisch

oder
am
Wochenende
stattfinden.
Mit
der
Reisebereitschaft
geht
oft
die
Bereitschaft
zur
Abwesenheit
von
zu
Hause
einher,
was
persönliche
Lebensführung
beeinflussen
kann.
Reisekosten
(Fahrt,
Unterkunft,
Verpflegung)
werden
in
der
Regel
gemäß
Reisekostenrichtlinien
erstattet;
Reisezeiten
können
je
Tarifvertrag
oder
individueller
Regelung
als
Arbeitszeit
gewertet
werden.
Arbeitnehmer
ist
sie
eine
Qualifikation,
kann
Chancen
eröffnen,
aber
auch
Belastungen
mit
sich
bringen,
weshalb
klare
Regelungen
über
Umfang,
Dauer,
Einsatzorte
und
Kosten
bestehen
sollten.
unterschiedlich
geregelt
und
hängt
von
vertraglichen
Vereinbarungen
ab.