Reisebereitschaft
Reisebereitschaft bezeichnet die Bereitschaft eines Arbeitnehmers, beruflich zu reisen. Typischerweise umfasst sie die Bereitschaft zu Dienstreisen, die kurzfristig anfallen können, ins In- und Ausland, oft mit Übernachtung möglich. Sie ist in vielen Branchen relevant, etwa Vertrieb, Kundendienst, Industrie, Gesundheitswesen und Tourismus.
Ausprägungen variieren: Manche Stellen setzen feste Reiseanteile, andere fordern nur gelegentliche Reisen; Reisen können tagsüber, abends
Rechtsgrundlage und Praxis: Die Reisebereitschaft wird meist im Arbeitsvertrag, in der Stellenanzeige oder in Betriebsvereinbarungen festgelegt.
Folgen für Unternehmen: Die Bereitschaft bietet Flexibilität bei Personalplanung, kann Einsatzmöglichkeiten erhöhen und Kundennähe sichern. Für
Zusammenfassung: Reisebereitschaft bedeutet grundsätzliche Bereitschaft und oft Erwartung, zu geschäftlichen Zwecken zu reisen. Sie ist sektorspezifisch