Regelungswirkung
Regelungswirkung bezeichnet die normative Wirkung einer Rechtsnorm darauf, Sachverhalte, Rechtsbeziehungen oder Verhalten zu regeln. Sie umfasst das Erzeugen, Verändern oder Aufheben von Rechtspositionen, Pflichten, Rechten oder Befugnissen von Personen, Behörden oder Institutionen. Die Regelungswirkung ist der Kerninhalt der Norm und bestimmt, welche individuellen oder sachlichen Rechtsfolgen sich aus bestimmten Sachverhalten ergeben.
Dabei kann die Regelungswirkung bereits in der Formulierung der Norm enthalten sein, ohne dass unmittelbare Vollstreckungsmaßnahmen
Beispiele für Regelungswirkungen finden sich in vielen Rechtsbereichen: Verkehrsordnungen regeln, welches Verhalten verboten oder erlaubt ist;
Die Regelungswirkung bildet oft die Grundlage für weitere Rechtsfolgen und muss im Einzelfall auf ihre Anwendbarkeit,