Verfassungsmäßigkeit
Verfassungsmäßigkeit bezeichnet die Übereinstimmung von Rechtsakten und staatlichen Handlungen mit der Verfassung. Als oberstes Rechtsdokument bestimmt die Verfassung die Grundordnung des Staates, und alle Normen sowie Maßnahmen müssen sich ihren Vorgaben fügen. Verfassungsmäßigkeit umfasst Gesetze, Verordnungen, verwaltungsrechtliches Handeln sowie gerichtliche Entscheidungen, sofern diese auf geltendem Recht beruhen.
Zu den zentralen Anforderungen gehören die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung (Zuständigkeiten der Legislative und der Exekutive),
Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit erfolgt vor allem durch das Verfassungsgericht des jeweiligen Staates. In Deutschland ist