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Verfassungsmäßigkeit

Verfassungsmäßigkeit bezeichnet die Übereinstimmung von Rechtsakten und staatlichen Handlungen mit der Verfassung. Als oberstes Rechtsdokument bestimmt die Verfassung die Grundordnung des Staates, und alle Normen sowie Maßnahmen müssen sich ihren Vorgaben fügen. Verfassungsmäßigkeit umfasst Gesetze, Verordnungen, verwaltungsrechtliches Handeln sowie gerichtliche Entscheidungen, sofern diese auf geltendem Recht beruhen.

Zu den zentralen Anforderungen gehören die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung (Zuständigkeiten der Legislative und der Exekutive),

Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit erfolgt vor allem durch das Verfassungsgericht des jeweiligen Staates. In Deutschland ist

der
Schutz
der
Grundrechte,
das
Rechtsstaatsprinzip
sowie
die
verfassungsmäßige
Struktur
des
Staates.
Wird
einer
dieser
Bereiche
verletzt,
gilt
die
Norm
als
verfassungswidrig.
Neben
der
Anerkennung
von
Verfassungsmäßigkeit
ist
auch
die
verfassungskonforme
Auslegung
ein
zentrales
Instrument:
Rechtsnormen
sollen,
soweit
möglich,
so
interpretiert
werden,
dass
sie
mit
der
Verfassung
in
Einklang
stehen.
dies
das
Bundesverfassungsgericht.
Typische
Verfahren
umfassen
abstrakte
Normenkontrollen,
konkrete
Normenkontrollen
und
Verfassungsbeschwerden,
in
denen
die
Verfassungskonformität
von
Gesetzen,
Verordnungen
oder
staatlichen
Maßnahmen
geprüft
wird.
Eine
Entscheidung
des
Gerichts
kann
eine
Norm
für
verfassungswidrig
erklären,
aufheben
oder
deren
Anwendung
vorübergehend
aussetzen.
So
sorgt
der
verfassungsrechtliche
Schutzmechanismus
dafür,
dass
staatliche
Gewalt
im
Rahmen
der
Verfassung
bleibt.
Der
Begriff
steht
im
Gegensatz
zur
Verfassungswidrigkeit.