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Normenkontrollen

Normenkontrollen sind verfassungsgerichtliche Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsnormen. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass Gesetze und andere Rechtsnormen mit der Verfassung im Einklang stehen, und ergänzen die normale gerichtliche Prüfung durch das Justizsystem. Ziel ist eine frühzeitige oder spezifische Korrektur normativer Rechtsakte, bevor deren Anwendung zu Grundrechtsverletzungen führt oder die verfassungsordnung in Frage gestellt wird.

In Deutschland erfolgt Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht und kennt zwei Hauptformen: abstrakte Normenkontrolle und konkrete Normenkontrolle.

Die konkrete Normenkontrolle tritt in einem laufenden Rechtsstreit oder in einem speziell vorgesehenen gerichtlichen Verfahren auf.

International existieren vergleichbare Normenkontrollverfahren in mehreren verfassungsgerichtlichen Systemen. Unterschiede ergeben sich vor allem in den Initiatoren,

Die
abstrakte
Normenkontrolle
richtet
sich
gegen
eine
Rechtsnorm,
ohne
dass
ein
konkreter
Rechtsstreit
vorliegt.
Initiatoren
sind
die
Bundesregierung,
der
Bundestag
oder
der
Bundesrat;
das
Gericht
prüft,
ob
die
Norm
mit
dem
Grundgesetz
vereinbar
ist,
und
entscheidet
abschließend
über
deren
Verfassungswidrigkeit
oder
Verfassungsmäßigkeit.
Wird
die
Norm
für
verfassungswidrig
erklärt,
entfaltet
sie
grundsätzlich
Gesetzeskraft
nicht
mehr.
Hier
wird
gefragt,
ob
die
Anwendung
einer
Norm
im
konkreten
Fall
verfassungswidrig
wäre.
Das
Gericht
kann
die
Anwendung
der
Norm
aussetzen,
sie
im
Lichte
des
Grundgesetzes
auslegen
oder
ihre
Verfassungsmäßigkeit
insgesamt
prüfen.
Je
nach
Ergebnis
können
Rechtsfolgen
beschränkt
auf
den
Einzelfall
oder,
bei
einer
generellen
Verfassungswidrigkeit,
weiterreichende
Gesetzesänderungen
nach
sich
ziehen.
dem
Gegenstand
der
Prüfung
und
den
konkreten
Rechtsfolgen
der
Entscheidungen.
Normenkontrollen
dienen
insgesamt
der
Bindung
des
Rechtstreites
an
die
verfassungsrechtliche
Ordnung
und
der
Wahrung
grundrechterlicher
Prinzipien.