Normenkontrollen
Normenkontrollen sind verfassungsgerichtliche Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsnormen. Sie dienen dazu, sicherzustellen, dass Gesetze und andere Rechtsnormen mit der Verfassung im Einklang stehen, und ergänzen die normale gerichtliche Prüfung durch das Justizsystem. Ziel ist eine frühzeitige oder spezifische Korrektur normativer Rechtsakte, bevor deren Anwendung zu Grundrechtsverletzungen führt oder die verfassungsordnung in Frage gestellt wird.
In Deutschland erfolgt Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht und kennt zwei Hauptformen: abstrakte Normenkontrolle und konkrete Normenkontrolle.
Die konkrete Normenkontrolle tritt in einem laufenden Rechtsstreit oder in einem speziell vorgesehenen gerichtlichen Verfahren auf.
International existieren vergleichbare Normenkontrollverfahren in mehreren verfassungsgerichtlichen Systemen. Unterschiede ergeben sich vor allem in den Initiatoren,