Justizsystem
Das Justizsystem bezeichnet den Teil des Rechtsstaats, der ausgerichtet ist auf die Klärung von Rechtsstreitigkeiten, die Verfolgung von Straftaten sowie die Durchsetzung von Rechtsnormen. Es dient dem Schutz der individuellen Rechte, der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger und der Gewährleistung verlässlicher Rechtsanwendung.
Es umfasst unabhängige Gerichte, die Staatsanwaltschaft, Polizei, Rechtsanwälte, Notare sowie die Verwaltung der Justiz. Die Gerichte
Wesentliche Prinzipien sind Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung, Unabhängigkeit der Richterschaft, Gleichheit vor dem Gesetz, Fairness des Verfahrens und
Beispielhaft lässt sich in vielen Ländern ein mehrstufiges Gerichtssystem erkennen: in der Regel erstinstanzliche Gerichte, obere
Herausforderungen umfassen Verzögerungen, Zugang zu Rechtsberatung, Kosten, Ungleichheit beim Rechtszugang und Digitalisierung. Reformbestrebungen zielen auf Prozessbeschleunigung,