Rechtsmängeln
Rechtsmängel bezeichnen Mängel in der rechtlichen Stellung eines Gegenstands. Sie betreffen nicht seine physische Beschaffenheit, sondern Rechte Dritter oder Belastungen, die dem Käufer am Erwerb oder der Nutzung des Gegenstands hindern oder entgegenstehen. Rechtsmängel unterscheiden sich von Sachmängeln, die die Substanz oder Funktionsfähigkeit betreffen.
Typische Beispiele sind fehlendes Eigentum, unklare oder widersprüchliche Rechtsverhältnisse sowie bestehende Rechte Dritter wie Nießbrauch, Wege-
Die Rechtsfolgen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und dem einschlägigen Recht. Grundsätzlich kann der Käufer
In der Praxis spielt die Prüfung auf Rechtsmängel eine zentrale Rolle. Käufer sollten vor dem Erwerb Grundbuchauszüge,