Rechtshandlung
Rechtshandlung ist ein Rechtsbegriff des Zivilrechts, der eine Handlung bezeichnet, mit der eine Person oder mehrere Personen rechtliche Wirkungen herbeiführen. Sie umfasst einseitige Handlungen wie Willenserklärungen ebenso wie zweiseitige oder mehrseitige Rechtsgeschäfte, etwa Verträge, Abreden, Mietverträge oder Zuwendungen.
Zentrale Voraussetzung ist in der Regel eine Willenserklärung oder eine andere bewusste Handlung, die rechtliche Folgen
Folgen der Handlung sind die Schaffung, Änderung oder Aufhebung von Rechten und Pflichten; die Rechtswirkung kann
Rechtshandlungen unterscheiden sich von Tathandlungen, bei denen nur eine tatsächliche Handlung vorliegt, die keine rechtlichen Wirkungen
Beispiele umfassen Kaufverträge, Mietverträge, Darlehen, ein Testament, Vollmachten oder eine einseitige Schenkungserklärung. Wichtig ist dabei die