Rechtsdienstleistung
Rechtsdienstleistung bezeichnet die Erbringung rechtlicher Dienstleistungen, die darauf abzielen, Rechtspositionen zu klären, zu gestalten oder durchzusetzen. Sie umfasst Beratung, Planung, Dokumentenerstellung, Risikoanalyse, Verhandlungen und Prozessführung sowie notariell beglaubigte oder beurkundete Vorgänge, soweit gesetzlich zulässig.
In Deutschland gehören Rechtsanwälte und Notare zu den primären Anbietern von Rechtsdienstleistungen. Weitere Berufe wie Steuerberater
Typische Leistungen umfassen Vertragsprüfung und -gestaltung, Rechtsgutachten, Vertretung vor Gerichten, außergerichtliche Streitbeilegung, Arbeits-, Familien-, Handels- und
Rechtsdienstleister sind verpflichtet, die Vertraulichkeit zu wahren, Risiken und Kosten offen zu kommunizieren und klare Grenzen
Der Wandel durch Digitalisierung führt zu Online-Beratung, Plattformen für Dokumentenvorlagen und automatisierte Vertragsprüfungen. Diese Angebote erhöhen
Auf EU-Ebene beeinflusst der Rechtsdienstleistungsmarkt den freien Dienstleistungsverkehr; grenzüberschreitende Rechtsdienstleistungen erfordern gegebenenfalls Zulassungen oder Genehmigungen in
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