Rechtfertigungsprozesses
Rechtfertigungsprozess bezeichnet in der Strafrechtswissenschaft den Teil des Strafverfahrens, in dem geprüft wird, ob eine normalerweise rechtswidrige Handlung durch gesetzliche Rechtsfertigungsgründe gerechtfertigt war. Geht der Tatbestand aufgrund eines solchen Grundes nicht als Straftatbestand in die Rechtswelt ein, entfällt die Rechtswidrigkeit der Handlung und der Beschuldigte ist in der Regel nicht strafbar.
Zu den anerkannten Rechtfertigungsgründen gehören vor allem Notwehr, Notstand sowie weitere gesetzlich vorgesehene Situationen, in denen
Der Ablauf eines Rechtfertigungsprozesses erfolgt im Rahmen des normalen Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft muss die Rechtswidrigkeit der
Folgen einer festgestellten Rechtfertigung sind in der Regel Straffreiheit für die betrachtete Handlung, auch wenn andere