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Rechtfertigungsprozesses

Rechtfertigungsprozess bezeichnet in der Strafrechtswissenschaft den Teil des Strafverfahrens, in dem geprüft wird, ob eine normalerweise rechtswidrige Handlung durch gesetzliche Rechtsfertigungsgründe gerechtfertigt war. Geht der Tatbestand aufgrund eines solchen Grundes nicht als Straftatbestand in die Rechtswelt ein, entfällt die Rechtswidrigkeit der Handlung und der Beschuldigte ist in der Regel nicht strafbar.

Zu den anerkannten Rechtfertigungsgründen gehören vor allem Notwehr, Notstand sowie weitere gesetzlich vorgesehene Situationen, in denen

Der Ablauf eines Rechtfertigungsprozesses erfolgt im Rahmen des normalen Strafverfahrens. Die Staatsanwaltschaft muss die Rechtswidrigkeit der

Folgen einer festgestellten Rechtfertigung sind in der Regel Straffreiheit für die betrachtete Handlung, auch wenn andere

eine
Handlung
trotz
äußerlich
strafbarer
Wirkung
zulässig
ist.
Notwehr
bedeutet
die
Verteidigung
von
sich
selbst
oder
einem
anderen
gegen
einen
gegenwärtigen
rechtswidrigen
Angriff.
Notstand
liegt
vor,
wenn
das
Abweichen
von
einem
rechtswidrigen
Handeln
erforderlich
ist,
um
eine
unmittelbar
kommende
Gefahr
abzuwenden.
Daneben
gibt
es
weitere
speziell
geregelte
Rechtfertigungsgründe,
darunter
Situationen
der
Pflichtenkollision
oder
die
Einwilligung
des
Getroffenen
unter
bestimmten
Voraussetzungen;
sie
alle
führen
dazu,
dass
die
Handlung
rechtlich
als
gerechtfertigt
gilt.
Tat
prüfen,
die
Verteidigung
kann
justified
grounds
geltend
machen.
Der
Richter
prüft
objektiv,
ob
die
Voraussetzungen
der
jeweiligen
Rechtfertigung
erfüllt
sind,
etwa
ob
Gefahrlage,
Verhältnismäßigkeit,
Erforderlichkeit
und
Angemessenheit
gegeben
waren.
All
dies
bestimmt,
ob
der
Beschuldigte
strafrechtlich
freizusprechen
ist.
Tatbestände
bestehen
könnten.
Ein
Rechtfertigungsprozess
betont
somit
den
Unterschied
zwischen
objektiver
Rechtswidrigkeit
und
individueller
Rechtsmäßigkeit
der
konkreten
Handlung.