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Preisgesetzgebung

Preisgesetzgebung bezeichnet staatliche Eingriffe in die Preisbildung von Gütern und Dienstleistungen. Sie kann direkt durch gesetzliche Festlegungen erfolgen, etwa durch Höchst- oder Mindestpreise, Preisober- oder -untergrenzen, oder indirekt über Subventionen, Preiszuschüsse, Erstattungen oder Vorgaben zur Preisgestaltung. Oft wird Preisgesetzgebung auch durch Vorgaben zur Preistransparenz oder durch Referenzpreise umgesetzt. Ziel ist häufig der Schutz von Verbraucherinteressen, die Sicherung der Erschwinglichkeit lebensnotwendiger Güter, die Stabilisierung von Märkten oder die Wahrung sozialer Gerechtigkeit. Gleichzeitig können solche Maßnahmen Anreize verzerren, Effizienz und Innovation beeinträchtigen und administrative Kosten verursachen.

Anwendungsbereiche umfassen Versorgungsbereiche wie Energie, Wasser und Verkehr, das Gesundheitswesen (z. B. Erstattungs- oder Festbeträge bei

Kritikpunkte betreffen potenzielle Verzerrungen von Angebot und Nachfrage, das Risiko von Engpässen oder Schwarzmarktaktivitäten sowie Belastungen

Arzneimitteln),
Landwirtschaft
sowie
in
Krisenzeiten
auch
zeitlich
befristete
Preiskontrollen.
Rechtsrahmen
variieren
je
nach
Land;
Preisgesetzgebung
wird
oft
neben
Wettbewerbspolitik,
Verbraucherschutzrechten
und
Haushalts-
bzw.
Finanzpolitik
angewandt.
für
Staatshaushalt
und
Unternehmen.
Befürworter
betonen
hingegen
Schutz
von
Haushaltseinkommen,
Preisstabilität
und
Sicherheit
bei
der
Versorgung.
Eine
wirksame
Preisgesetzgebung
erfordert
klare
Ziele,
transparente
Kriterien
für
Ausnahmen
und
regelmäßige
Evaluation.