Preisgesetzgebung
Preisgesetzgebung bezeichnet staatliche Eingriffe in die Preisbildung von Gütern und Dienstleistungen. Sie kann direkt durch gesetzliche Festlegungen erfolgen, etwa durch Höchst- oder Mindestpreise, Preisober- oder -untergrenzen, oder indirekt über Subventionen, Preiszuschüsse, Erstattungen oder Vorgaben zur Preisgestaltung. Oft wird Preisgesetzgebung auch durch Vorgaben zur Preistransparenz oder durch Referenzpreise umgesetzt. Ziel ist häufig der Schutz von Verbraucherinteressen, die Sicherung der Erschwinglichkeit lebensnotwendiger Güter, die Stabilisierung von Märkten oder die Wahrung sozialer Gerechtigkeit. Gleichzeitig können solche Maßnahmen Anreize verzerren, Effizienz und Innovation beeinträchtigen und administrative Kosten verursachen.
Anwendungsbereiche umfassen Versorgungsbereiche wie Energie, Wasser und Verkehr, das Gesundheitswesen (z. B. Erstattungs- oder Festbeträge bei
Kritikpunkte betreffen potenzielle Verzerrungen von Angebot und Nachfrage, das Risiko von Engpässen oder Schwarzmarktaktivitäten sowie Belastungen