Home

Planungsreife

Planungsreife bezeichnet den Reifegrad eines Projekts hinsichtlich der Planung, also den Stand, in dem die Planungsunterlagen so weit ausgearbeitet sind, dass weitere Schritte wie detaillierte Planung, Genehmigungen, Vergaben oder Realisierung begonnen werden können. Sie dient als Entscheidungs- und Beurteilungsgröße im Projektmanagement und in der öffentlichen Beschaffung.

Der Begriff wird vor allem im Bau- und Infrastrukturwesen verwendet, findet sich aber auch in anderen Bereichen

Die Einstufung erfolgt in der Regel durch eine Planungsphase, gestützt durch eine Planungs- oder Steuerungsstelle, oft

Unterschiede zu anderen Begriffen: Planungsreife ist kein endgültiger Bauzustand, sondern ein Zustand der Planning readiness, der

der
Projekt-
und
Stadtplanung.
Planungsreife
umfasst
in
der
Regel
fest
definierte
Ziele,
einen
abgegrenzten
Leistungsumfang,
funktionale
und
technische
Anforderungen,
eine
vorläufige
Kostenschätzung,
einen
groben
Zeitplan,
wesentliche
Rahmenbedingungen
(rechtliche,
Umwelt-
und
Genehmigungsanforderungen)
sowie
eine
Risikobewertung.
Zudem
werden
Verantwortlichkeiten,
Kommunikationswege
und
die
Beschaffungsstrategie
festgelegt.
mit
einem
formalen
Freigabeprozess.
Wird
Planungsreife
erreicht,
kann
das
Projekt
in
die
nächsten
Phasen
übergehen,
etwa
Genehmigungsplanung,
Ausführungsplanung
oder
Ausschreibung.
Fehlt
Planungsreife,
bleiben
Unklarheiten
bestehen,
Kosten-
oder
Zeitrahmen
sind
unsicher,
was
das
Investitionsvorhaben
gefährden
kann.
eine
verlässliche
Grundlage
für
weitere
Entscheidungen
schafft.
Sie
kann
je
nach
Rechtsordnung
und
Organisation
unterschiedlich
konkretisiert
und
bewertet
werden.