Personenstandsrechts
Personenstandsrecht bezeichnet die Rechtsordnung, die das Erheben, Führen und Rechtswirkungen von Einträgen im Personenstandsregister regelt. Es gehört zum öffentlichen Recht und dient der eindeutigen Feststellung von Identität, Abstammung, Verwandtschaft und Rechtsstatus durch amtliche Beurkundung. Zentral ist die Registrierung lebenswichtiger Ereignisse sowie die Ausstellung entsprechender Urkunden.
Typische Tatbestände sind Geburt, Abstammung, Eheschließung, eingetragene Partnerschaft, Scheidung oder Aufhebung, Tod, Namensführung und Namensänderung, Adoption
Institutionell erfolgt die Beurkundung durch Standesbeamte und die Führung des Standesregisters durch Standesämter oder vergleichbare Behörden.
Auf nationaler Ebene unterscheiden sich Rechtsordnungen geringfügig; Deutschland regelt das Personenstandsgesetz (PStG), Österreich das Personenstandsrecht mittels
Historisch markierte der Bereich die Trennung von kirchlicher und staatlicher Registrierung; heute spielt die Digitalisierung eine