Partnerschaftsunterhalt
Partnerschaftsunterhalt ist im deutschen Familienrecht die finanzielle Unterstützung, die nach der Auflösung einer Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von einem Partner dem anderen zugesprochen werden kann, damit der Unterhaltsberechtigte seinen bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten kann. Anspruch kann bestehen, wenn der Bedarf des Berechtigten nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt ist und der Unterhaltspflichtige über ausreichende Mittel verfügt. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus dem gesetzlichen Unterhaltsrecht, durch gerichtliche Entscheidung, Vergleich oder verbindliche Vereinbarung im Rahmen der Scheidung oder Aufhebung der Partnerschaft.
Anspruchsberechtigt ist in der Regel der frühere Ehepartner oder Lebenspartner, der nicht oder nicht ausreichend selbst
Die Höhe orientiert sich am Bedarf des Unterhaltsberechtigten, am bisherigen Lebensstandard der Partnerschaft, am Einkommen und
Dauer und Beendigung richten sich nach der Dauer der Beziehung, dem angestrebten Weg zur Selbstständigkeit des