Parteibindung
Parteibindung bezeichnet die Bindung oder Loyalität gegenüber einer politischen Partei. Der Begriff wird in zwei Hauptkontexten verwendet: der politischen Sozialisation der Wähler bzw. Mitglieder (Parteienbindung im Sinne von Parteizugehörigkeit) und der Beziehung zwischen Staat/Verwaltung und politischen Akteuren (Parteibindung der Verwaltung).
Im politikwissenschaftlichen Sinn beschreibt sie eine stabile, über längere Zeit hinweg bestehende Identifikation mit einer Partei.
In der Staatsverwaltung wird der Begriff auch verwendet, um den potenziellen Grad politischer Einflüsse in öffentlichen
Kritik an der konzeptionellen Festlegung: Beobachtungen verschiedener Systeme zeigen, dass völlige Neutralität in Politik und Verwaltung