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Parteibindung

Parteibindung bezeichnet die Bindung oder Loyalität gegenüber einer politischen Partei. Der Begriff wird in zwei Hauptkontexten verwendet: der politischen Sozialisation der Wähler bzw. Mitglieder (Parteienbindung im Sinne von Parteizugehörigkeit) und der Beziehung zwischen Staat/Verwaltung und politischen Akteuren (Parteibindung der Verwaltung).

Im politikwissenschaftlichen Sinn beschreibt sie eine stabile, über längere Zeit hinweg bestehende Identifikation mit einer Partei.

In der Staatsverwaltung wird der Begriff auch verwendet, um den potenziellen Grad politischer Einflüsse in öffentlichen

Kritik an der konzeptionellen Festlegung: Beobachtungen verschiedener Systeme zeigen, dass völlige Neutralität in Politik und Verwaltung

Sie
beeinflusst
Wahlverhalten,
politische
Einstellungen
und
Partizipation.
Erfasst
wird
sie
oft
durch
Befragungen,
etwa
durch
Fragen
nach
der
bevorzugten
Partei
oder
dem
Gefühl,
„zu
welcher
Partei
man
gehört“.
Parteibindung
kann
identitätsstiftend
wirken,
familiäre
Prägung,
soziale
Milieus
und
Lebensereignisse
beeinflussen.
Institutionen
zu
beschreiben.
Viele
Verfassungen
und
Rechtsordnungen
setzen
Neutralitätspflichten
und
organisatorische
Trennlinien,
um
parteipolitische
Einflussnahme
zu
verhindern.
Eine
hohe
Parteibindung
der
Verwaltung
wird
oft
als
Risiko
für
Neutralität
und
Effizienz
gesehen;
eine
geringe
Bindung
kann
Stabilität
und
Professionalität
fördern.
unrealistisch
ist;
dennoch
strebt
man
faire
Repräsentation
und
politische
Verantwortlichkeit
an.
Historische
Beispiele
reichen
von
politisch
stark
fragmentierten
Demokratien
bis
zu
autoritären
Systemen,
in
denen
Parteibindung
stark
institutionalisiert
war.